OD wird OB

Ich hatte schon länger überlegt aus der römisch-katholischen Kirche auszutreten, da ich mich deren Gedankengut schon die längste Zeit nicht mehr verbunden fühlte. Zu eingeschränkt und simplifiziert ist mir die Geschichte von Verdammnis und Erlösung durch eine einzelne Gottesgestalt. Doch lange Zeit hatte ich so eine latente Angst vor negativen Konsequenzen, die vielleicht über mich hereinbrechen würden, sollte ich es wagen mit der Tradition zu brechen.

Ich halte es für inkonsequent Papier-Katholik zu bleiben, wenn man schon lange seine eigene “Open Source Religion” hat. So nenne ich einen Glauben, den man sich aus dem Besten zusammengestellt hat, das diverse Philosophien, spirituellen Einstellungen und Religionen anzubieten haben. Glauben ist eine zutiefst menschliche Fähigkeit und sollte als solches auch kreativ sein dürfen. Darüber hinaus sollte er den Menschen dienen und sie in ihrem Wachstum fördern, was man von den tradierten Glaubenskonfessionen nur eingeschränkt behaupten kann. Tatsächlich ist Religion in unserer Zeit der häufigste Grund für Leid und Kriege auf der Welt, selbst George W. Bush behauptet, von Gott eingesetzt worden zu sein: Wir sehen das Ergebnis.

Mein innerer Konflikt bestand darin, dass ich mich selbst als inkonsequent bezeichnen musste, solange ich nicht handelte. Als ich schließlich in meinem Bekanntenkreis mehr und mehr Personen entdeckte, die sich doch getraut hatten, reifte auch bei mir der Entschluss, den ich heute morgen dann endlich umsetze. So ebneten eben die Menschen, die ich am meisten liebe, mir den Weg in meine eigene spirituelle Freiheit.

Neben dem Entschluss brauchte ich nur Melde-Zettel und Taufschein mit, der eigentliche Austritt war erfreulich unaufwendig am lokalen magistratischen Bezirksamt zu erledigen. Die Niederschrift, die ich für EUR 2,10 in Kopie erhielt, formuliert dies sachlich folgendermaßen:

Der gemeldete Religionsaustritt wird gemäß Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Mai 1868, RGBl.Nr.49 bzw § 8 des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften BGBl. I Nr. 19/1998, mit Wirksamkeit vom Tag der Anmeldung an zur Kenntnis genommen. 

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