Heute, am 24. März 2014, haben meine bisherige Ehegattin und ich die Ehescheidung vollzogen. Von den verschiedenen Varianten von Scheidungen, welche das Ehegesetz kennt, ist jene nach § 55a die schmerzloseste. Es gibt hierfür einige Voraussetzungen, welche aber problemlos zu erfüllen sind, wenn sich die Noch-Ehegatten einig sind.
Um dem Ehepaar noch ausreichend “cool-down” Zeit zu geben ist die Vorschrift, dass sie seit mindestens 6 Monaten getrennt sein müssen. Dann wird einem empfohlen sich über die sozialrechtlichen Folgen beraten zu lassen, dies ist aber freiwillig. Speziell wenn es um Unterhaltsansprüche geht, oder Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, kann es hier gröbere Änderungen geben.
Mein Verdacht ist ja, dass diese 6 Monate Wartezeit im Gesetz stehen um Scheidungen im Affekt vorzubeugen. Vermutlich gäbe es dann noch viel mehr Scheidungen.
Die Scheidung begehren
Im Gesetz steht:
§ 55a. (1) Ist die eheliche Lebensgemeinschaft der Ehegatten seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben, gestehen beide die unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses zu und besteht zwischen ihnen Einvernehmen über die Scheidung, so können sie die Scheidung gemeinsam begehren.
Die judikatorische Interpretation des Begriffes “eheliche Lebensgemeinschaft … aufgehoben” unterscheidet sich hier zwischen Deutschland und Österreich ein wenig. Bei uns besteht die “eheliche Lebensgemeinschaft” aus 3 Bereichen:
- Wohngemeinschaft – das Bewohnen eines gemeinsamen Domizils
- Wirtschaftsgemeinschaft – gemeinsames Konto bzw. Geldflüsse im Zugriff beider
- Geschlechtsgemeinschaft – vulgo Sex
Der Rechtssprecher ist bei der Wohngemeinschaft etwas laxer: diese gilt aufgehoben, wenn die persönlichen Bereiche ausreichend getrennt sind, selbst wenn man noch unter dem gleichen Dach wohnt. Die persönliche Berührung muss weitgehend ausgeschalten sein.
In der Praxis braucht man nicht zu befürchten, dass jetzt jemand vom Gericht vorbeischaut um diese Voraussetzungen zu überprüfen. “Und tat’s eh net heimlich schnackseln?”
Noch weniger braucht man sich darüber Gedanken machen, ob und wie weit man tatsächlich “zerrüttet” ist. Im Prinzip geht es hier darum, dass man eingesteht, dass man einfach nicht mehr in einer Partnerschaft mit dem bisherigen Ehepartner verweilen will/kann und auch keine Chance sieht die eheliche Gemeinschaft wieder aufzunehmen. Dies muss man mündlich dem Scheidungsrichter bestätigen.
Zerrüttung ist hier nicht mit Zerstritten zu verwechseln. Man kann sich auch scheiden lassen, ohne böse aufeinander zu sein.
Die wichtigsten Punkte im Scheidungsantrag, den man auf dem zuständigen Bezirksgericht einbringen muss, betreffen Kinder, Unterhalt, Immobilien und sonstige Fahrnisse. Wer fleissig vorarbeiten will kann diese Vereinbarungen vor dem Scheidungstermin sammeln bei einem Notar machen. Tut man das nicht, dann setzt der Scheidungsrichter diesen “Vertrag” auf. Kosten des Antrags: 279 Euro.
Ein paar Wochen nach dem Antrag wird man dann zu einer Tagsatzung geladen, witzigerweise in zwei separaten Briefe identen Inhalts auf denen deutlich zu lesen steht, dass der Postbote den Brief keinesfalls dem anderen Ehepartner aushändigen soll.
Diese Tagsatzung resultiert dann im Scheidungsvergleich, der alles regelt. Wenn es keine Kinder gibt, alle Beteiligten auf Unterhaltszahlungen verzichten und es keine Anteile an Immobilien zu überschreiben gibt, dann ist die Scheidung nach 15 Minuten vorüber.
Am Ende fragt der Richter beide noch einmal einzeln, ob sie das quasi wirklich wollen. Darauf antwortet jeder mit “Ja”. Dann erfährt man dass man jetzt noch 2 Wochen mithilfe von Rechtsmitteln gegen das Scheidungsurteil berufen kann. Man kann dann aber auch sogleich verbal erklären, dass man auf Rechtsmittel verzichtet, wodurch die Scheidung am selben Tag noch rechtskräftig wird.
Kosten der einvernehmlichen Scheidung (wenn es keine grundbücherlichen Anträge gibt): 279 Euro. Rabatt aufgrund Effizienz gibt es leider nicht. Auf meine diesbezügliche Frage antwortete der Scheidungsrichter lakonisch, dass es ja eine Pauschale wäre. Es gibt auch komplexere einvernehmliche Scheidungen als unsere.
Wieder frei
Für viele Monate hatte ich in meinen Profilen in diversen Single-Börsen als Status “getrennt lebend” stehen. Wie ich merkte ein grosse Manko in den Augen manche Frauen. Ich habe tatsächlich ein paar Absagen erhalten, weil Singles in diesem Status irgendwie ein rotes Tuch sehen. Kann ja immer noch sein, dass man sich doch nicht scheiden lässt… das wäre nicht “sauber getrennt”, er kann seine Ex ja immer noch zurücknehmen…
Mit heutigem Tag fiel dieser Makel wieder von mir, endlich bin ich rechtskräftig geschieden. Wobei ich mich immer noch frage, warum es einen rechtlichen Unterschied zwischen ledig und geschieden geben muss. In der Schweiz wurde sogar mal darüber diskutiert den Ehestand “geschieden” abzuschaffen und geschiedene Leute wieder “ledig” werden zu lassen.
Mit einem gewissen Wehmut schliesse ich diese Kapitel in meiner Biografie. Der Hafen der Ehe hat mir über einige Jahre gut gedient, ich habe vermutlich mehr Vorteile daraus gezogen, als meine Ex-Frau.
Ich erwähnte sie schon zuvor: einerseits war ich frustriert durch die Finanzkrise und genoss es, nicht mehr mein Geld und meine Anlagen verwalten zu müssen. Ich hatte die beste Frau Finanzminister die man sich vorstellen kann. Andererseits hatte ich damals – mit Anfang 30 – die grosse Angst, dass mich eh nie jemand wirklich lieben würde. Dann habe ich halt eine Frau geheiratet, die mich fast 5 Jahre wenigstens gemocht und toleriert hat. Das liess sich einige Zeit gut aushalten, aber konnte nicht halten “bis das der Tod euch scheidet”
Wie bei allen Lügengeschichten holt einen im Leben die Wahrheit dann doch immer ein. Die grosse Erkenntnis für mich selbst ist für meine zweite Lebenshälfte, dass ich mir selbst und meinen Gefühlen nunmehr immer treu bleiben will. Nie wieder will ich mich in eine Beziehung fügen, für die ich mich verbiegen oder meinen Werten untreu werden muss.
Zum Abschluss eine Bitte: Ich bin leider etwas schwer zu vermitteln. Ich bin aber dennoch für Kuppel-Versuche dankbar, sollte jemand eine Dame kennen, die zu mir passt. Ich verspreche auch, dass meine Geschiedenheit sicher nicht ansteckend ist. 🙂
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