Als Firma hat man es gut, wenn man ein Elektroauto kauft. Wie gut möchte ich hier kurz zusammenfassen.
Den ersten Vorteil merkt man unmittelbar nach dem Kauf, denn man bekommt die Umsatzsteuer refundiert.
Steuersubvention
Weil die Grenze zwischen Firma und Privatsphäre doch sehr fließend sein kann, hat der Fiskus es de facto unmöglich gemacht, die Vorsteuer für ein Firmenauto zurück zu bekommen. So ist die USt. quasi eine Vergnügungssteuer, denn man darf sich die Steuer nur dann abziehen, wenn jemand anderer fährt (zB. Taxi). Wenn man selbst Freude am Fahren haben möchte (eigenes Auto oder auch Mietwagen), dann ist die Steuer fällig.
Exakt formuliert ist das im §12 Umsatzsteuergesetz in § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b:
Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen.
Zu Beginn des Jahres 2016 trat Absatz 2b in Kraft, der rein elektrische KFZ davon ausnimmt. Genauer gesagt, alle Autos die kein Kohlendioxid versprühen, aber de facto sind das in der Breite ausschliesslich Elektroautos:
Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer stehen und für die nicht nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden kann, berechtigen nach den allgemeinen Vorschriften des § 12 zum Vorsteuerabzug
Wohlgemerkt wird hier nicht nur die Anschaffung aufgeführt, sondern auch Miete oder Betrieb. So darf man sich also die Vorsteuer für die Miete eines Tesla genauso abziehen, wie sonstige Kosten die den Betrieb des Autos betreffen.
Hinzu kommt noch, dass für nicht-betriebliche Fahrten von Mitarbeitern ein Sachbezug anzusetzen ist. Für diesen Bezug muss dann normalerweise Lohnsteuer bezahlt werden. Die Bezugswerteverordnung wurde hier auch so geändert, dass Elektroautos ausgenommen werden. Sprich, unsere Mitarbeiter brauchen für die private Nutzung unseres Elektroautos keine Lohnsteuer zahlen.
Diese Steuererleichterungen, welche es erst seit 2016 gibt, sind die größte Subvention, die man sich als Firma holen kann.
Gefördert von Bund …
Egal wo in Österreich, also bundesweit, fördert die Kommunalkredit Public Consulting Projekte, die förderlich für die Umwelt sind. Bei uns war es die Förderung Elektro-PKW für Betriebe. Diese war dieses Jahr in Rekordzeit ausgeschöpft und wurde sogar noch einmal neu dotiert. Aber auch die zweite Tranche war komplett vergeben.
Im Gegensatz fand das Angebot zur Förderung von E-Ladestationen offenbar weniger Interesse. Obwohl das Jahr fast vorüber ist, gäbe es hierfür noch Fördermittel. Vielleicht war es die Anforderung, dass errichtete Ladepunkte öffentlich zugänglich sein müssen.
Die Förderung für Betriebe mit 3000 Euro wird die KPC auch 2017 wieder starten, dazu kommt neu, dass auch private KFZ dann mit 4000 Euro subventioniert werden. Besonders interessant wurde die Ankündigung, dass es eigene grüne Nummerntafeln geben soll, die regional mit unterschiedlichen Privilegien verbunden sein sollen.
Man ist angehalten, an “prominenter Stelle” und in Publikationen über “das Projekt” auf die Förderung hinzuweisen. Man bekommt auch einen riesengroßen weissen Aufkleber den man am Auto befestigen soll. Ich habe mir da erlaubt den Aufkleber etwas zu “re-mixen und das unnötige viele Weiß weg zu optimieren.
… wie auch vom Land
Ein unerwarteter positiver Nebeneffekt unseres Umzuges nach Hainburg an der Donau war dass wir damit Anspruch auf Anschlußförderung durch das Land Niederösterreich bekommen sollten.
Konkret heisst das, sich NÖ an die Bundesförderung anschließt. Wenn man diese bekommt, dann bekommt man praktisch automatisch auch die Förderung vom Land. Und zwar 25% vom Förderbetrag der KPC. Zusätzlich werden auch Ladestationen zu 40% gefördert, maximal mit 500 Euro.
Der große Unterschied zur Bundesförderung ist allerdings, dass es keine Anforderung gibt, dass die Ladestation öffentlich zugänglich sein muss. Ausserdem erlauben die Richtlinien, dass mobile Ladestationen auch in den Genuss einer Förderung kommen können.
NRGKick ist so eine mobile Ladestation, wo man über verschiedene Adapter sich an alle üblichen Stromauslässe anhängen kann. Der Unterschied zu einem dummen Ladekabel besteht darin, dass eine Ladestation die Spannung und Phasen eines Ausgangsnetzes für ein Elektroauto mit Typ 2 Stecker verträglich umformen kann.
Summa Summarum
Wenn man alle Rabatte und Subventionen zusammenrechnet, dann betrug die Ersparnis 10.000 Euro. Es scheiden sich zwar die Geister, ob man die 1821 Euro Firmen-Rabatt bei Renault da mitrechnen darf. Aber so oder so kam eine tolle Ersparnis zusammen.
Auf jeden Fall aber summieren sich die Ersparnisse im laufenden Betrieb, nicht zuletzt durch den Erlaß der Umsatzsteuer. Die Förderungen von Bund und Land tun ihr übriges um hier den “Deal” sehr viel attraktiver zu machen.
Ich bin mir sicher, dass mit neuen Förderungen und tollen neuen Angeboten der Autohersteller das Wachstum an Elektroautos in Österreich 2017 noch viel größer sein wird.