Sieg über Parship

Die automatische Verlängerung der Premium-Jahresmitgliedschaft, so wie Parship sie betreibt ist (zumindest in Österreich) gesetzwidrig. Ich berichte von meiner erfolgreichen Anfechtung.

Wenige Tage nachdem es mit meiner Ex-Frau aus war, meldete ich mich vor einem Jahr bei mehreren Online-Single-Börsen an. Hauptsächlich aus Trotz: denn es kann ja wohl nicht sein, dass ich übrig bleibe.

Parship 2.0

Meine Ex-Frau hatte ich bei Parship kennengelernt, so lag mir der Schluss nahe, dass ich auch meine nächste Partnerin dort finden könnte. Und so schloss ich eine Jahres-Mitgliedschaft ab, zu 419,60 Euro, welche ich per Kreditkarte bezahlte.

Die folgenden Monate verbrachte ich mit Selbstfindung, Sport und Gewichtsabnahme. Ach und Scheidung im März.

Die Verlockung des Online-Dating ist groß. Man hört immer tolle Geschichten von anderen Leuten und deren Eroberungen und will auch so einen Erfolg haben. Dann schaut man immer wieder mal rein, feilt an seinem Profil, versucht Dates auszumachen.

Dieses mal blieb der Erfolg aber aus. Aber ich hatte das ganze Jahr Parship ja schon bezahlt gehabt. Ich dachte mir, ich werde schon rechtzeitig an die Kündigung denken, nächstes Jahr.

Automatische Schlafverkürzung

Am 9. Jänner 2015 schreckte ich um Null Uhr 30 hoch. Ich hatte irgendwie das Gefühl das etwas nicht stimmte. So checkte ich meine E-Mail und fand diese hier:

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Ojee! Das nächste Jahr war dann doch überraschend schnell da gewesen. Parship hatte versucht 419,60 Euro von meiner Kreditkarte abzubuchen und war nur deswegen gescheitert, weil ich 2014 zweimal eine Ersatz-Karte brauchte. Einmal wegen Diebstahl und einmal wegen betrügerischer Aktivitäten aus Amerika. Also eigentlich Glück im Unglück.

Ich befürchtete das Schlimmste, und schrieb sofort dem Parship Kundendienst:

ich möchte bitte meine Mitgliedschaft per sofort kündigen. Ich habe seit einem halben Jahr eine neue Beziehung.

Ich hatte vergessen, dass ich noch eine Mitgliedschaft bei Ihnen habe und wurde durch die Verständigung darauf aufmerksam, dass meine Zahlung fehlgeschlagen ist.

Sie können ihren Informationen über mich sicherlich entnehmen, dass ich mich seit Monaten nicht mehr angemeldet habe.

Wie zu erwarten war kam die scheiß-freundliche Antwort, drei Tage später. Drei Tage in denen ich nicht wirklich entspannt war.

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Tolle Neuigkeit! Natürlich wollen wir das ganze Geld! Auf Ihre Antwort freue ich mich!

Einen Handel vorschlagen

Ein kurzer Blick auf die AGB von Parship ließ mich nicht wirklich Hoffnung schöpfen. Aber zumindest einen Handel könnte ich ihnen vorschlagen, dachte ich mir:

Ich verstehe dass eine Kündigung rückwirkend nicht möglich ist. Aber es sollte doch möglich sein, mich auf einen monatlichen Plan zu ändern, den ich dann fristgerecht zum Monatsende kündigen kann, oder?

ich bitte um ausserordentliche Kündigung per Ende Jänner. Ich sehe mich nicht imstande oder willens 400 Euro oder mehr für Ihre Service zu bezahlen, da ich keine Verwendung mehr habe. Ich bin gerne bereit noch Monat zu bezahlen.

Dies war mein Gegenangebot, ein aliquotes Monat, statt 12. Schauen wir mal, ob sie dem Deal zustimmen.

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209,80 Euro sind schon besser, aber immer noch zu viel.

Gängige Rechtssprechung

In der Zwischenzeit betrieb ich etwas Recherche im Internet und stiess dabei auf eine Informationsseite der Wirtschaftskammer, zum Thema Automatische Verlängerung von Verbraucherverträgen. Auf den ersten Blick sah ich da nichts, was mir helfen könnte, und so rief ich bei der Wiener Geschäftsstelle der WKO an. Im umgehenden Rückruf bekam ich die Schlüssel-Information:

Unternehmen müssen Kunden vor Beginn einer angemessen langen Kündigungsfrist schriftlich darauf hinweisen, dass eine automatische Verlängerung ins Haus steht.

Dermaßen rechtlich gewappnet schoss ich umgehend an Parship zurück:

der aktuelle Stand gängiger Rechtssprechung im österreichischen Verbraucherrecht besagt, dass damit eine bezahlte Mitgliedschaft automatisch verlängert werden kann, bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen. Sie haben eines davon nicht erfüllt.

Dem unten verlinkten Dokument entnehmen sie dass sie mich bei Beginn der Kündigungsfrist per e-mail informieren müssen. Ich habe keine diesbezügliche e-mail erhalten. Aus diesem Grunde ist die Verlängerung gesetzeswidrig und ist daher nichtig. Der zweite Link führt ein beispielhaftes Urteil auf.

Hier die Information der Abteilung Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Wien, Mag. Ursula Illibauer:

Zusammenfassung der Notwendigkeiten bei automatischer Vertragsverlängerung:
https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/Allgemeines-Zivil–und-Vertragsrecht/Vertragsrecht-allgemein/Automatische_Verlaengerung_von_Verbrauchervertraegen.html

Hier auch ein beispielhaftes Urteil dazu:
https://verbraucherrecht.at/cms/uploads/media/HG_Wien_16.05.2012_18_Cg_12_12x.pdf

Ich denke nicht, dass es in ihrem Interesse ist, dass wir diesen Fall ausjudizieren oder dass publik wird, dass ihre Praxis der zwangsweisen Vertragsverlängerung ohne Verständigungsemail (zumindest für österreichische Kunden) nicht haltbar ist.

Hatte Parship auf meine erste Nachricht noch mehrere Tage mit einer Antwort gebraucht, kam hier die Response postwendend.

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Soso, ein vorübergehendes technisches Problem? Im angeführten beispielhaften Urteil hat die deutsche ElitePartner Partnervermittlung 2012 aus eben diesem Grund verloren. Mich dünkt hier, dass Parship das Erinnerungsmail absichtlich noch nicht eingebaut hat, da vermutlich wenige Kunden die Rechtmäßigkeit der automatischen Verlängerung hinterfragen.

Retro-Kündigung

In den vorübergehenden 3 Jahren seit 2012 gab es vermutlich immer wieder ähnliche Fälle wie den meinen, bei denen Kunden auf die rechtzeitige Kündigung vergessen. Manche zahlen gleich die ganzen 400, mache sind froh, dass sie ihren Kopf mit 200 Euro aus der vermeintlichen Schlinge ziehen können.

Es dürfte aber doch einige Leute geben, die sich rechtlich schlau machen. Für diese gibt es offenbar das oben abgedruckte Form-Mail. Das schliesse ich aus dem Satz: “Den bereits eingezogenen Betrag werden wir Ihnen schnellstmöglich erstatten”. Bei mir war nichts eingezogen worden, ich hatte ja mit Kreditkarte bezahlt.

Ich begehrte in meiner Antwort noch eine schriftliche Kündigungsbestätigung und unwiderrufliche Löschung meines Partship-Kontos. Dies bekam ich auch umgehend.

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Interessanterweise ist diese E-Mail die erste bei der sich der Parship-Kundenbetreuer einen Namen gibt.

Fazit

Ich danke der Wirtschaftskammer Österreich und dem Verein für Konsumenteninformation. Letzterem ist zu verdanken, dass es diese Schlupfloch für mich gab.

Ich habe diesen Fall deswegen hier dokumentiert, weil es jedem passieren kann, auf eine rechtzeitige Kündigung eines Online-Dienstes zu vergessen. Auch sehe ich es als meine karmische Pflicht an, das Wissen das ich aus dieser Episode gezogen habe auch anderen Betroffenen zugänglich zu machen.

Die Empfehlung für die Zukunft ist, einen Dienst sofort zu kündigen wenn man ihn nicht mehr nützt. Auch wenn das früheste Kündigungsdatum noch mehrere Monate in der Zukunft liegt. Extrem vorsichtige Konsumenten können dies sogar zu Beginn des Vertrages gleich machen, denn man kann seine Kündigung immer auch zurückziehen.

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