iTunes Geschäfte und das IRS

Letzte Nacht entschloss ich mich auch die letzten Schritte auszuführen, die nötig sind, damit meine Firma Software über den iTunes App Store verkaufen kann. Diese involvieren einen gewissen bürokratischen Aufwand, den das Internal Revenue Service (IRS) der USA verlangen.

Wer seine Programme gratis in den App Store stellen will, der kann das von Anfang an tun und braucht sich diesbezüglich nicht den Kopf zerbrechen, denn das geht von Anfang an. Nachdem ich die Mitgliedschaft im iPhone Developer Programm mit rund 100 Dollar per Kreditkarte gezahlt hatte, wurde ich binnen 2 Tagen freigeschalten und konnte mir sofort die entsprechenden Zertifikate und Profile anlegen und herunterladen.

Will man aber auch Geld mit einen Software-Schöpfungen verdienen, dann braucht Apple von mir als Österreicher zwei Dinge:

  • Eine Empoyer Identification Number (EIN)
  • Das Formular W-8BEN

Tatsächlich ist dieser bürokratische Aufwand nicht nötig um Geschäfte machen zu dürfen, sondern um eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Wer diese Hürde nicht auf sich nimmt, der bekommt nämlich von seinen Einkünften auf iTunes 30% an Steuern abgezogen.

Glücklicherweise haben USA und Österreich schon seit 1956 ein Doppelbesteuerungsabkommen, welches zuletzt 1996 unter Bill Clinton aktualisiert wurde. Wenn ich beweisen kann, dass ich nicht in den USA steuerpflichtig bin, dann zahle ich auf meine iTunes Einkünfte nicht mehr 30% Steuer in den USA, sondern halt das, was der österreichische Finanzminister von mir will.

Um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen muss man nun eben besagtes Formular W-8BEN auf iTunes Connect von Apple online ausfüllen und dort seine EIN eintragen.

Diese EIN weist meine Firma den amerikanischen Behörden gegenüber als ausländisches Unternehmen aus. Glücklicherweise ist so eine Nummer recht einfach zu bekommen, man muss nur etwa eine Stunde das IRS anrufen und seine Daten verbal durchgeben. Dann bekommt man sofort die Nummer gesagt und später auch per Post zugesandt.

Hat man dann die Nummer, kann man sie auf dem Formular eintragen. Nächste Schwierigkeit ist dann, dass man den Artikel nennen muss, aufgrund dessen man die Steuerreduktion beeantragt, ich fand im Doppelbesteuerungsabkommen den Artikel 12 “Royalties”, der wahrscheinlich der Richtige ist, weil Apple die Verkaufsprovisionen als Royalties bezeichnet.

Zuletzt war noch die Frage, welche der 5 Claims ich anhaken sollte, deren Konvolut auch mich sprachlich überforderten. Ich telefonierte da noch mit einem angeblichen Steuer-Experten bei der IRS, welche mir aber auch nur sagte, ich möge nur das anhaken, was auf mich auch zutreffen würde. So hakte ich Punkt 1 und Punkt 2 an: Ich lebe in Österreich und ich habe eine EIN. Ich hoffe das paßt so.

Claims

 

Dieses Formular bekommt man dann als ausgefülltes PDF per Mail zugesandt, mit der Aufforderung, dieses auszudrucken zu unterschreiben und per Briefpost an Apple zu senden. Ich hoffe, dass sich der Aufwand damit ein Ende hat.

Ein weiteres Formular ist übrigens nötig, will man auch japanische Kunden haben, Japan hat ein eigenes Formular, welches aber im Prinzip nur die Firmenadresse braucht, den Rest füllt Apple für einen aus.

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